Schutzkonzept (in Bearbeitung; Stand: 24.01.2026)
Ein Schutzkonzept für eine christliche Organisation dient der Prävention von sexualisierter und anderer Formen von Gewalt und schafft verbindliche Strukturen für den Umgang mit Verdachtsfällen.
Als christliche Organisation sehen wir uns verpflichtet präventiv solch ein Schutzkonzept zu erarbeiten um vorzubeugen.
Kernbestandteile des Schutzkonzepts
www.salveregina24.de erstellt das Konzept selbst, unter Einbeziehung aller Mitarbeitenden und entwickelt beziehungsweise umfasst typischerweise folgende Elemente (die Bibel wird dabei als grundlegende Literatur miteinbezogen):
- Leitbild und Haltung: Eine klare Positionierung gegen jede Form von Gewalt, basierend auf dem christlichen Menschenbild, in dem jeder Mensch als Ebenbild Gottes geachtet wird. Die Ausübung von körperlicher Gewalt beziehungsweise psychischer Gewalt ist im Kontext von www.salveregina24.de nicht erwünscht, bei Grenzüberschreitung muss mit Hilfe eines internen Qualitätsmanagements möglichst zeitnah reagiert werden und die Mißstände beseitigt werden. (in Arbeit)
- Verhaltenskodex: Verbindliche und transparente Verhaltensregeln für den Umgang miteinander, insbesondere im Kontakt mit schutzbedürftigen Personen (Kindern, Jugendlichen, vulnerablen Erwachsenen). Dazu zählt: Klare Grenzen setzen, gewaltfreie Kommunikation beziehungsweise die Ausbildung der Mitarbeiter etc. in diesem Bereich. Vermeidung von Vorwürfen. Entschuldigungen bei Fehlverhalten. Lösungsfindung. (in Arbeit)
- Risikoanalyse: Eine Bewertung der spezifischen Risikobereiche innerhalb der Organisation, um Gefahrenquellen zu identifizieren und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Dazu soll ein Deeskalationsmanagement erarbeitet werden, ausserdem sollen Räume und Kommunikationswege analysiert werden, nach Risiken eingeschätzt und Strategien entwickelt werden um eine friedliche und harmonische Atmosphäre dauerhaft zu gewährleisten beziehungsweise wieder herzustellen. (in Arbeit)
- Personalverantwortung: Dazu gehören die Anforderung und regelmäßige Überprüfung (mindestens alle fünf Jahre) eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für Haupt- und Ehrenamtliche sowie klare Einstellungsverfahren. (in Arbeit, vor allem im Bereich der Pädagogik)
- Schulungen und Fortbildungen: Regelmäßige Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeitenden im Umgang mit Nähe, Distanz, Grenzverletzungen und Verdachtsfällen. (in Arbeit)
- Partizipation und Transparenz: Einbeziehung der Zielgruppen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, in die Gestaltung einer sicheren Umgebung. (in Arbeit)
- Beschwerde- und Interventionsverfahren: Klare, niedrigschwellige und transparente Verfahrenswege für Betroffene oder Hinweisgebende, um Vorfälle oder Grenzverletzungen zu melden. Dabei soll eine Art "Optimierungsbriefkasten" für Anliegen an einem optimalen Ort bereitgestellt und eine Vertrauensperson ernannt werden. (in Arbeit)
- Notfall- und Interventionsplan: Ein festgelegter Ablaufplan für den Akutfall, der die E.R.N.S.T.-Regel (Ernst nehmen, Ruhe bewahren, Nicht in Hysterie verfallen, Sofort Hilfe holen, Team informieren) oder ähnliche Handlungsanweisungen beinhaltet. (in Arbeit)