Spendenkonto
Nach Apostelgeschichte 20,35 "Geben ist seliger denn Nehmen" sind wir momentan auf Grund immenser Kosten, die zu stemmen sind,
auf Ihre Unterstützung angewiesen
und bitten deshalb
um Spenden
um weiterhin die Dienste und Produkte in Zukunft anbieten zu können. Bevorzugt werden finanzielle Mitteln, aber auch Sachspenden oder ehrenamtliche Mitarbeit im christlichen Sinne sind von uns derzeit sehr geschätzt.
Jesus sagte: "Bittet, dann wird euch gegeben; sucht, dann werdet ihr finden; klopft an, dann wird euch geöffnet." (Matthäus 7,7)
Um weiterhin kostenlose Produkte und Dienstleistungen, wie den Youtube Kanal "salveregina24" und den geplanten Onlineshop hier mit kostenlosen Produkten für Deutschland anbieten zu können brauchen wir Spenden.
Auf das untenstehende Paypalkonto können Sie uns etwas überweisen, vielen lieben Dank im Voraus!
@salveregina24
Info zu Spenden:
Als Privatperson erhaltene Spenden müssen nicht als Einkommen versteuert werden (wie Lohn oder Gehalt).
Allerdings können erhaltene Spenden der Schenkungssteuer unterliegen, sofern sie die gesetzlichen Freibeträge überschreiten.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten müssen:
1. Schenkungssteuer
Spenden an Privatpersonen werden rechtlich als Schenkungen behandelt. Ob darauf Steuern anfallen, hängt vom Wert der Schenkung innerhalb von zehn Jahren und vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Ihnen und dem Schenkenden ab.
Die Freibeträge sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) festgelegt:
Verwandtschaftsgrad Steuerfreibetrag pro Person (alle 10 Jahre) Ehegatten / Lebenspartner 500.000 € Kinder, Stiefkinder 400.000 € Enkelkinder 200.000 € Eltern, Großeltern (bei Schenkung) 100.000 € Geschwister, Neffen, Nichten, Freunde, Dritte 20.000 €
Beispiel: Wenn ein Freund Ihnen 10.000 € spendet, liegt dieser Betrag unter dem Freibetrag von 20.000 € für Dritte, und es fällt keine Schenkungssteuer an. Wenn dieselbe Person Ihnen jedoch über einen Zeitraum von neun Jahren insgesamt 25.000 € spendet, müssen die 5.000 €, die den Freibetrag überschreiten, versteuert werden.
2. Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt
Jede Schenkung, die über 20.000 € liegt (unabhängig vom Freibetrag), müssen Sie dem Finanzamt anzeigen. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Steuer fällig wird.
3. Sonderfall: Crowdfunding und Sammlungen
Bei Spenden, die über Plattformen oder Sammlungen eingehen, gilt jeder einzelne Geber als Schenker. Wenn Sie von vielen verschiedenen Personen kleine Beträge erhalten, die jeweils unter dem Freibetrag von 20.000 € pro Person liegen, fällt in der Regel keine Schenkungssteuer an, selbst wenn die Gesamtsumme hoch ist.
Wichtig: Der Zweck der Spende kann ebenfalls eine Rolle spielen, insbesondere bei zweckgebundenen Sammlungen (z.B. für die Behebung eines Notfalls).
Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem spezifischen Fall sollten Sie sich an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt wenden. Allgemeine Informationen finden Sie auch auf der Website der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Quelle: Google KI am 24.01.2026