Gründungszuschüsse (UG)

 

Google KI am 02.02.2026

 

Für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) im Jahr 2026 sind die Hauptzuschüsse in Deutschland der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit (bei ALG-I-Bezug) sowie verschiedene Förderprogramme der KfW und regionaler Investitionsbanken. Die Förderung umfasst in Phase 1 (6 Monate) das ALG I plus 300 €/Monat, in Phase 2 (9 Monate) 300 €/Monat für die soziale Absicherung. 

Wichtige Gründungszuschüsse und Finanzierungshilfen 2026:

  • Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit): Hauptquelle für Gründer aus der Arbeitslosigkeit. Es werden 6 Monate lang das Arbeitslosengeld I + 300 € Pauschale gezahlt, danach optional 9 Monate lang 300 €/Monat. Voraussetzung ist ein Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen.
  • KfW-StartGeld (Gründerkredite): Für UG-Gründungen attraktiv, da bis zu 125.000 € Investitionssumme möglich sind, oft ohne eigene Sicherheiten, mit Anteilen von Haftungsfreistellungen.
  • Regionale Förderprogramme: Bundesländer bieten eigene Programme, oft in Form von Mikrodarlehen oder Zuschüssen für Beratungsleistungen (z. B. BAFA-Beratungsförderung).
  • EU-Förderung (z.B. EaSI): Die Europäische Union bietet Mikrokredite (EaSI) für Kleinstunternehmen, oft in Kooperation mit der KfW, die auch für UGs in der Anfangsphase genutzt werden können. 

Voraussetzungen für den Erhalt:

  • Tragfähigkeitsbescheinigung: Ein aussagekräftiger Businessplan, der von einer fachkundigen Stelle (IHK, Handwerkskammer) bestätigt wird.
  • Hauptberuflichkeit: Die UG muss hauptberuflich geführt werden.
  • Restanspruch: Mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I zum Zeitpunkt der Gründung. 

Die Zuschüsse (Gründungszuschuss) sind nicht steuerpflichtig